Angaben zum Begriff
In dieser Sprache gibt es keine Bezeichnung für diesen Begriff.
Bevorzugte Bezeichnung
Arbeitsauftrag (de)
Definition
- Ein Arbeitsauftrag ist eine vom Auftraggeber (z. B. ArbeitgeberIn, KlientIn) getroffene Festlegung zur Ausführung der Arbeitstätigkeit, z. B. über die Art und die Menge der zu leistenden Arbeit innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts. Der Arbeitsauftrag bzw. dessen Interpretation durch die Beschäftigten als Arbeitsaufgabe ist der Fokus arbeitspsychologischer Gestaltung.
Synonyme
Bearbeitungshinweis
- Bartscher, T. (2018a) Arbeitsauftrag. Zugriff am 18.05.2020 unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitsauftrag-28724/version-252349.; Hacker, W. (2015). Psychische Regulation von Arbeitstätigkeiten. Kröning: Asanger.
Beispiel
In anderen Sprachen
-
-
Deutsch
URI
http://soserve.rz.uni-leipzig.de:3030/skosmos/Arbeitsauftrag
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