Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Arbeitsauftrag
Definition
- Ein Arbeitsauftrag ist eine vom Auftraggeber (z. B. ArbeitgeberIn, KlientIn) getroffene Festlegung zur Ausführung der Arbeitstätigkeit, z. B. über die Art und die Menge der zu leistenden Arbeit innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts. Der Arbeitsauftrag bzw. dessen Interpretation durch die Beschäftigten als Arbeitsaufgabe ist der Fokus arbeitspsychologischer Gestaltung.
Synonyme
Bearbeitungshinweis
- Bartscher, T. (2018a) Arbeitsauftrag. Zugriff am 18.05.2020 unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitsauftrag-28724/version-252349.; Hacker, W. (2015). Psychische Regulation von Arbeitstätigkeiten. Kröning: Asanger.
Beispiel
In anderen Sprachen
URI
http://soserve.rz.uni-leipzig.de:3030/skosmos/Arbeitsauftrag
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