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Gefährdungsbeurteilung  

Definition

  • Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess der Ermittlung und Bewertung relevanter arbeitsbedingter Gefährdungen, auf deren Basis erforderliche Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz für Arbeitgeber:innen verpflichtend. Die Gefährdungsbeurteilung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Gefährdungen können sich u. a. durch die Einrichtung der Arbeitsstätte bzw. des Arbeitsplatzes, die Arbeitsmittel sowie physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen ergeben, aber auch durch psychische Belastungen bei der Arbeit.

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Editorial note

  • § 5 Arb-SchG; GDA (2017): Arbeitsschutz in der Praxis. Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. 3. Aufl. Hg. v. Leitung des GDA-Arbeitsprogramms Psyche. Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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URI

https://thesaurus.so-serve.de/Skosmos/soserve/de/page/Gefaehrdungsbeurteilung

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